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Pfäffikon
16.07.2020

Bauernhäuser müssen weichen

Bild: zvg
Das Bauernhaus an der Hinterhofstrasse in Pfäffikon soll durch ein neues Mehrfamilienhaus ersetzt werden. Das Bürgerforum Freienbach stört sich daran, dass immer mehr Bauernhäuser verschwinden.

Die Zeiten ändern sich, und mit ihnen ändert sich das Aussehen unserer Welt – wir wohnen in anderen Häusern. Häuser, die vor allem praktisch sein und den Platz maximal ausfüllen sollen. Nicht allen aber gefallen die austauschbaren Betonquader, die heute hingestellt werden. Das Bürgerforum Freienbach etwa vermisst die «traditionellen, heimeligen Holzhäuser und farbenfrohen Bauerngärten, die das Auge erfreuen und für ihre ganze Umgebung eine Insel mit hoher Lebensqualität darstellen», wie Präsidentin Irene Herzog-Feusi sie in ihrer Medienmitteilung beschreibt. Darin fordert das Bürgerforum den Gemeinderat Freienbach dazu auf, etwas dagegen zu unternehmen, dass auch noch «die letzten schönen Bauernhäuser» verschwinden.

«Alles abgerissen, was zu unserer Identität gehört»

Am 26.  Juni wurde im Schwyzer Amtsblatt die Bewilligung für ein Mehrfamilienhaus an der Hinterhofstrasse in Pfäffikon – direkt neben der gemeindeeigenen Kinderkrippe – publiziert. Noch steht an dieser Adresse ein altehrwürdiges, laut dem Bürgerforum über 200-jähriges Bauernhaus, das dieses unbedingt schützen möchte. Das Bürgerforum verlangt vom Gemeinderat Abklärungen in Bezug auf dessen heimatschützerischen Wert. 

Das Bürgerforum wirft dem Gemeinderat vor, es versäumt zu haben, ein Inventar der Bauernhäuser anzulegen.

Gemeindepräsident sieht zunehmenden Zielkonflikt

Zum konkreten Fall an der Hinterhofstrasse will sich der Gemeinderat noch nicht äussern. «Da ein Verfahren hängig ist, können wir zum konkreten Fall nicht Stellung nehmen», erklärt Gemeindepräsident Daniel Landolt.  Klar sei aber, dass bei jedem Gesuch durch das Bauamt überprüft werde, ob sich ein Objekt im KSI (vormals KIGBO) oder in einem anderen Inventar befinde, zum Beispiel im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) oder im Bauernhausinventar. Die Zuständigkeit für eine allfällige Unterschutzstellung einer Baute liege dann aber beim Kanton. So beurteilt die Fachstelle für Denkmalpflege im Amt für Kultur, ob eine Baute unter Schutz gestellt wird, den Entscheid dafür oder dagegen trifft dann der Regierungsrat.

Landolt stellt jedoch fest, dass der Konflikt zwischen den Anliegen des Raumplanungsgesetzes – eine haushälterische Nutzung des Bodens durch Innenentwicklung und Verdichtung – und «dem Bestreben nach Erhalt allenfalls schutzwürdiger Bausubstanz» effektiv zunimmt. «Dieser Konflikt lässt sich nur einzelfallweise durch eine Abwägung der verschiedenen Interessen lösen.»

Anouk Arbenz, Höfe24