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22.11.2022

Multiorganversagen wegen falscher Beschriftung

Die Patientensicherheit Schweiz kennt ähnliche Fälle. (Symbolbild)
Die Patientensicherheit Schweiz kennt ähnliche Fälle. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Eine Ärztin steht am Dienstag in Meilen vor Gericht, weil sich ein Medikament falsch dosiert haben soll.

Wie die Zürichsee-Zeitung berichtet, hat eine Ärztin einen folgenschweren Fehler gemacht, indem sie ein Medikament mit falscher Dosierung beschriftet hatte. Statt wöchentlich stand auf der Pakung täglich. Rund eine Woche später wurde der Patient ins Spital eingeliefert, wo er schliesslich verstarb.

Der Ärztin droht wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von CHF 5000.00.

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz setzt sich dafür ein, dass solche Fehler vermieden werden. Dafür nimmt sie Sicherheitsrisiken für Patientinnen und Patienten unter die Lupe und konzipiert Sicherheitsprogramme.

7,5 Prozent werden Opfer

Nach Schätzungen geht man davon aus, dass mindestens 7,5 Prozent der Patientinnen und Patienten während eines Spitalaufenthaltes von einem unerwünschten Arzneimittelereignis betroffen sind. Das kann z.B. ein Medikationsfehler sein. Viele von diesen haben für die Betroffenen keine Konsequenzen. Häufig würden Fehler vorher entdeckt. Es gibt aber auch schwere Folgen.

Je nach Medikament kann eine Überdosierung unterschiedliche Symptome hervorrufen. Ein wichtiges Schutzelement ist ein guter Kontakt mit medizinischen Fachpersonen, mit denen die Medikation besprochen werden kann.

Gespräch suchen

Fehler können leider nicht immer vermieden werden. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz setzt sich dafür ein, dass konstruktive und konsequente Sicherheitskultur betrieben wird. Im Vordergrund steht die breite, institutionelle Umsetzung von Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheitskultur und die Information von Fachleuten und der Bevölkerung, welche Sicherheitsthemen relevant sind. Wenn dennoch ein Fehler auftritt, sollten primär die Beteiligten das gemeinsame Gespräch suchen, um die Situation zu klären. Besonders schwere Behandlungsfehler können haftpflichmässige, strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Folgen haben.

Patricia Rutz/Goldküste24