Nach den Unwettern im Sommer 2016 wurde unter Leitung des Bezirks Höfe das Projekt «Hochwasserschutz Krebsbach» in die Wege geleitet. Das Bauprojekt für das Einzugsgebiet der Bäche Krebs-, Sihlegg- und Roosbach auf dem Gemeindegebiet von Wollerau und Feusisberg ist in Erarbeitung.
Es wird Land benötigt
Deutlich wird, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nur im Verbund und über die ganze Länge der Bäche Sinn machen. Mit Blick auf einzelne Massnahmen wird auf Privatgrundstücken Land benötigt. Um die Grundeigentümer nicht zu benachteiligen, soll die Nutzung, welche auf den für den Hochwasserschutz benötigten Baulandflächen liegt, auf die Bauparzelle übertragen werden. Eine entsprechende Regelung ist im kommunalen Baureglement zu verankern. Dafür ist eine Teilrevision nötig.
Zur Regelung des Umgangs mit Baulandflächen, welche von künftigen Hochwasserschutz- oder Renaturierungsprojekten tangiert werden, soll die folgende neue Bestimmung im Baureglement eingeführt werden. Im Artikel 30 Ausnützungsziffer, Absatz 4 heisst es nun: «Werden durch Gewässerrenaturierungen oder Hochwasserschutzmassnahmen neue Gewässerflächen geschaffen, so kann die verlorengehende Nutzung auf die Bauparzelle übertragen werden. Die Nutzungs-übertragung ist im Grundbuch einzutragen.»
Ab Freitag einzusehen
Der Gemeinderat legt diese Teilrevision des Reglements ab kommendem Freitag, 3. Juli, öffentlich auf. Geplant ist, die Teilrevision im Frühling 2021 zur Abstimmung zu bringen. Damit könnte das Hochwasserschutzprojekt «Krebsbach» vorangetrieben werden. Weitere Informationen finden sich hier.