Gross war die Überraschung, als das Bundesgericht am 14. Mai vor drei Jahren entschied, der Gemeinderat Altendorf habe kein Recht, auf Privatstrassen Verkehrsanordnungen zu treffen. Die betreffende Strasse gehöre teilweise der lokalen Flurgenossenschaft und diese wolle den Bleikenweg von Velos und E-Bikes freihalten. Als Argument diente auch das seltene, scheue Auerhuhn, das offenbar in unserer Gegend gesichtet wurde.
Der Verkehrsverein musste neue Wander- und Velokarten drucken und der Kanton blätterte ein paar Tausender auf den Tisch, um die Herzroute neu via Fliegenberg/Schwändi über den Etzelpass zu führen. Wer das Fahrverbot auf dem Bleikenweg durchsetzen sollte, blieb allerdings offen.
Plötzlich wieder erlaubt
Vor ein paar Wochen nun die Kehrtwende: Das Fahrradfahren auf dem Bleikenweg ist offiziell erlaubt.
Ein Schlaumeier, wer annimmt, dass die reiche Gemeinde Altendorf die Sache mit dem Scheckbuch geregelt hat – dies hätte sie schon längst tun können. Nein, zusätzliches Geld ist mit Sicherheit nicht geflossen. Ob das Einlenken vielleicht mit der teuren Schneeräumung zu tun hat, welche die Gemeinde bisher auf eigene Kosten durchführte, oder allenfalls doch mit dem neuen Präsidenten der Flurgenossenschaft, der sich selbst gerne aufs Velo schwingt?
Toni Wattenhofer bleibt in seiner Stellungnahme vage: «Die Flurgenossenschaft ist dankbar, dass eine Vereinbarung mit der Gemeinde Altendorf geschlossen und für alle Parteien eine gute Lösung zu den offenen Fragen gefunden werden konnte.»