Der Bund folgte damit den Anträgen der Behörden, die Flugplatz-Betreiberin hatte sich gegen eine Obergrenze ausgesprochen. Der Bundesrat genehmigte das neue Objektblatt für das Flugfeld Schindellegi, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Objektblatt legt die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest.
Der private Heliport wird zur Ausbildung, zur Zwischenlandung für Rettungsflüge und für Transportflüge genutzt. In den letzten zehn Jahren gab es dort durchschnittlich knapp 3000 Flugbewegungen pro Jahr.
Betreiberin rechnet mit Anstieg des Bedarfs
Die Betreiberin erwartet einen Anstieg des Ausbildungsbedarfs. Sie wehrte sich deshalb dagegen, dass eine Obergrenze für die Flugbewegungen festgelegt wird. Wenn schon, solle diese bei 5200 liegen.
Der Bund folgte hingegen der Haltung von Kanton und Gemeinde. Diese konnten kein öffentliches Interesse an einem Ausbau des Schulungsbetriebs oder an mehr Bautransportaufträgen ausmachen. Der Heliport befindet sich in unmittelbarer Nähe des Siedlungsgebiets und unweit der Moorlandschaften Rothenthurm.