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17.06.2022
17.06.2022 14:41 Uhr

«Ich bin gleich zurück...»

Symbolbild
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Wie schnell die Hitze im Auto zur Lebensgefahr wird, wissen viele nicht – doch sie tritt schneller ein, als man denkt.

Die Sonne strahlt, die Temperaturen steigen – doch so schön das Sommerwetter ist, so birgt das warme Klima auch Gefahren. Zum Beispiel im Auto, wenn es geparkt und die Klimaanlage aus ist. Da steigt die Innentemperatur nämlich rasant. Bei einer Aussentemperatur von nur 20 Grad kann es im Fahrzeug bereits innerhalb von zehn Minuten 27 Grad warm werden. Und nach einer halben Stunde kommt man gar ins Schwitzen – bei inzwischen 36 Grad. 

Situation wird schnell lebensbedrohlich

Nach kurzer Zeit schon richtig gefährlich wird’s ab 30 Grad Aussentemperatur. Da steigt die Hitze im Auto nach nur zehn Minuten schon auf rund 37 Grad. Ab einer halben Stunde steigt das Thermometer auf unerträgliche 46 Grad und nach 60 Minuten wird die Hitze im Auto bei 56 Grad zur reinsten Qual.

Da will man nur noch viel Wasser trinken und raus aus der «Hölle». Doch schaffen dies die Tiere nicht, welche von ihren Besitzerinnen und Besitzern schon mal länger – zwar ohne bösen Willen – ins Auto gesperrt werden. Dies ganz nach dem Motto: «Der Einkauf ist schnell getätigt.»

Diese Tabelle zeigt, wie schnell die Temperaturen im Autoinnenraum steigen. Bild: Grafik Erika Unternährer

Polizei rufen und die Situation im Auge behalten

Begegnet man einer solchen Situation, in der man dem eingeschlossenen Tier im Auto beim Leiden zusehen muss, stellt sich die Frage: Was kann ich tun?

Auf Anfrage gibt Pascal Simmen, Mediensprecher der Kantonspolizei Schwyz, Auskunft. Er rät, zuerst zu beobachten, wie es dem Tier geht. Simmen: «Man kann versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen, zum Beispiel durch Ausrufen lassen in Geschäften.»

Alternativ und je nach Situation, ist die Polizei zu informieren. Bis die Sicherheitskräfte einträfen, sollte das Tier aber weiterhin beobachtet werden. Verschlechtere sich der Gesundheitszustand des Tieres, sollte dies mit dem Smartphone filmisch oder mit fotos dokumentiert werden. Aus rät Simmen, Zeuginnen und Zeugen beizuziehen. «Notfall kann die Scheibe des Autos dann auch eingeschlagen werden.»

Bevor man allerdings zu diesem Schritt übergehe, empfehle die Polizei dringend, die Situation zuvor bei ihnen zu melden.

Fahrlässiges Handeln strafbar

Es gilt, lieber vor- als nachsichtig zu sein – den Lebewesen zu Liebe. Zudem ist ein solches Handeln – auch ohne böse Absichten – strafbar.

Simmen: «Tierhalterinnen und -halter, welche ihre Tiere in die oben beschriebene Gefahr bringen, müssen mit einem Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz rechnen.»

 

Quelle: focus.de

Erika Unternährer, Redaktion March24 & Höfe24