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26.05.2022
26.05.2022 12:22 Uhr

Coop zeigt 82-Jährigen wegen 7.10 Franken an

Der Fall landete vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts March.
Der Fall landete vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts March. Bild: Archiv
Ein Rentner wurde dabei beobachtet, wie er im Coop einen 50-Prozent-Kleber von der einen auf die andere Salamipackung klebte – doch der Beschuldigte will es nicht gewesen sein. Das Bezirksgericht March ist aber anderer Meinung und verurteilt ihn zu einer Busse.

Das war eine teure Packung Salami. Das Bezirksgericht March verurteilt einen 82-jährigen Rentner zu einer Busse von 200 Franken – zudem muss er noch die Untersuchungs- und Verfahrenskosten tragen: insgesamt 1730 Franken.Wie kam es dazu?

Bei Tat beobachtet und gefilmt

Im März des vergangenen Jahres soll der Beschuldigte in einer Coop-Filiale einen Betrug begangen haben. Dies, indem er einer Salamipackung einen 50-Prozent-Kleber entnahm und diesen auf eine andere, teurere Salamipackung klebte. Mit letzterem Produkt ging er zur Kasse. Dumm nur, dass er dabei nicht nur von einem Coop-Mitarbeiter beobachtet, sondern auch von der Überwachungskamera gefilmt wurde. 

Wäre der Märchler mit der Täuschung durchgekommen, hätte er für das Fleisch anstatt 14.20 Franken den Betrag von 7.10 Franken bezahlt.

Beschuldigter bestreitet die Tat 

Ebendies findet der Beschuldigte absurd. «Warum sollte ich das tun? Der eine Salami war ja nur 2.40 Franken teuer als der andere!», rechtfertigte sich der Rentner aufgebracht. 

«Gefilmt wurde nur mein Rücken und dieser junge Mann, der mich beim Betrug gesehen haben will, möchte womöglich vor seinem Chef gut dastehen », entgegnete der Beschuldigte auf den Einwand des Einzelrichters, dass er bei der Tat beobachtet und gefilmt wurde. Er verstehe nicht, wie sich dieser Mitarbeiter so gegen ihn stellen konnte, sprudelte es aus dem Rentner heraus. Er kenne den Coop-Angestellten von seinen Einkäufen, erklärte der Märchler. «Eigentlich ist er ein anständiger, junger Mann.» Der 82-Jährige vermutet zudem böse Absichten der Filiale, «weil ich mich hin und wieder bezüglich der Produkte und Aktionen beschwert habe.»

Keine Vorteile für den Zeugen

Gross ging der Einzelrichter auf die Mutmassungen des aufgebrachten Seniors nicht ein. Doch erklärte er dem Mann sachlich und bestimmt: «Der Mitarbeiter, der Sie beim Abkratzen des Klebers beobachtet hat, geniesst durch seine Aussage keinerlei Vorteile bei seinen Vorgesetzten.» Der Beschuldigte solle ihm erklären, wie der Prozentkleber denn von der einen Packung auf die andere gekommen sei, forderte der Richter in der Verhandlung mehrmals. Doch abgesehen von Wiederholungen und für den Fall nicht relevanten Details, konnte der Rentner dem Gericht keine Erklärung oder Beweise liefern, die ihn in diesem Fall entlasten würden. «Ich kann nur sagen, dass ich es nicht war», hielt er zum Schluss fest. 

Erika Unternährer, Redaktion March24 und Höfe24