Für die Unterbringung und die Organisation von ukrainischen Schutzsuchenden kann Feusisberg stellvertretend für andere Gemeinden genommen werden.
Aktuell sind dort rund 30 Personen mit Schutzstatus S wohnhaft, zehn davon sind schulpflichtige Kinder, wie der zuständige Gemeinderat Joris van het Reve am Rande der Informationsveranstaltung erklärte.
Wer länger als drei Wochen nicht gemeldet ist, verliert den Schutzstatus
Ziel des Infoanlasses sei es, alle Involvierten mit den wichtigsten Infos und Prozessen vertraut zu machen, wie Priska Schwalb, Sozialarbeiterin in Feusisberg, erklärte. Ihre Ausführungen wurden von einer Dolmetscherin jeweils ins Ukrainische übersetzt.
Das Wichtigste für Schutzsuchende in der Schweiz sei, dass sie umgehend den Schutzstatus S ansuchen würden. An welchem Ort man das Gesuch einreiche, sei für die anschliessende Kantonszuweisung irrelevant.
Danach erläuterte die Sozialarbeiterin die wichtigsten Punkte betreffend Bewegungs- und Reisefreiheit. Geflüchtete mit Schutzstatus und gültigem Reisepass dürfen reisen, auch in die Ukraine, sofern nicht mehrfach und die Reise nicht länger als 15 Tage dauert.
Wer Asylsozialhilfe bezieht, muss die Fürsorgebehörde zudem über seinen Verbleib informieren. Wer länger als drei Wochen weg und nicht gemeldet ist, gilt als ausgereist und verliert den Schutzstatus.
14 Franken pro Tag für Grundbedarf
Anschliessend gings ums Geld: Schutzsuchende erhalten analog zu vorläufig aufgenommenen Ausländern und Asylsuchenden einen pauschalen Asylbeitrag.
Ein Erwachsener erhält pro Tag 14 Franken für den Grundbedarf, maximal 9.66 Franken für die Unterbringung also für die Miete bei den Gastfamilien und einen Krankenkassenanteil von 9.54 Franken. Pro Kind entsprechend insgesamt 25.73 Franken.
Priska Schwalb erklärte den Schutzsuchenden den Mechanismus der Fürsorgebeiträge und betonte auch: «Wenn Sie zu einem Vermögen kommen, können wir die bezogenen Gelder wieder zurückfordern.»
Und wenn jemand arbeitet? Auch dann kann man Gelder zurückfordern, «aber erst ab einem Monatsgehalt von 10 000 Franken und mehr pro Monat». Bei dieser Ausführung kam es nach einer kurzen Verzögerung aufgrund der Verdolmetschung zu hörbarem Lachen im Publikum.
Die meisten Fragen gibts zum Auto
Ganz wichtig auch die Versicherungsfragen. Die Krankenversicherung ist obligatorisch, spätestens nach drei Monaten seit Anmeldung in der Schweiz. Wer ärztliche oder zahnärztliche Hilfe benötigt, erhält in jedem Fall notfallmässige Behandlungen.
Bei Zahnproblemen gebe es indes keine «Luxusausführungen», sondern «kostengünstige Massnahmen», darüber hinausgehende Behandlungen würden vom Kantonszahnarzt überwacht.
Am meisten Fragen gabs zur Autozulassung und dem Führerausweis. Schutzsuchende dürfen ihr Auto behalten, weil aktuell keine Vermögenswertabnahme stattfindet. Bis zu sechs Monate kann mit ukrainischer Nummer am Auto gefahren werden, wenn versichert. Danach ist es in der Schweiz zu immatrikulieren. Entsprechende Regelungen sind auch für den Fahrausweis einzuhalten.
«Was passiert nach dem Krieg?»
Die wichtigste Frage des Abends und wohl die drängendste überhaupt: «Was passiert mit unserem Schutzstatus, wenn der Krieg vorbei sein sollte?» Dann werde der Status wohl fallen, meinte Sozialarbeiterin Schwalb, aber das sei noch alles offen und nicht definiert, weil neu.
«Was danach kommt, weiss man noch nicht.» Was man weiss, hat die Gemeinde zusammen mit dem Amt für Migration in einem mehrseitigen und zweisprachigen Handout zusammengestellt. Es stehe nun allen Schwyzer Gemeinden zur Verfügung.