Im Schwyzer Amtsblatt wurde vor rund anderthalb Jahren ein Baugesuch der Egnot AG publiziert. Projektiert war eine Einstellhalle für LKW und Verkaufsflächen für ein Sport-Outlet. Seither sind aber weder die Baugespanne verschwunden, noch die Bagger aufgefahren.
Wie auf Anfrage mitgeteilt wird, «ist die Situation rechtlich ungeklärt». Sie könne noch Jahre in Anspruch nehmen. Der Ausgang sei unbekannt. Weiter schreiben die Bauherren, das die Auslegung der geltenden Bauzonenordnung durch die Baubehörde
der Gemeinde Schübelbach massiv von der ihren abweiche. So würde die neu geschaffene Verkaufsfläche inskünftig in der falschen Bauzone liegen, heisst es.
Am Richtplan orientieren
Nun fragt man sich natürlich, ob die Vorwürfe gegenüber der Gemeinde
Schübelbach stimmen und weshalb sie dem Projekt Steine in den Weg legt. «Es handelt sich beim geschilderten Fall um ein laufendes Verfahren, in welchem noch kein abschliessender Entscheid gefällt worden ist. Wir warten auf die vernehmlassende Stellungnahme der Bauherrschaft», heisst es auf Anfrage.
Unterschiedliche Verfahren
Je nach Umfang des Vorhabens ergeben sich unterschiedliche
Verfahren. Während für eine unwesentliche Erweiterung eines mittelgrossen Verkaufsgeschäft ein einfaches Baubewilligungsverfahren reicht, muss bei wesentlichen Änderungen der kantonale Richtplan, gegebenenfalls auch die Nutzungsplanung, angepasst werden. Hinzu kommt die Notwendigkeit eines Gestaltungsplans.
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