Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Region
30.01.2022
28.01.2022 13:59 Uhr

Streit zwischen Handwerksbetrieben landet vor Bezirksgericht

Dieser Streit ging nicht gut aus.
Dieser Streit ging nicht gut aus. Bild: Unsplash
Vor Bezirksgericht Höfe standen sich kürzlich ehemalige Geschäftspartner gegenüber. Ein Mazedonier war der «versuchten Nötigung» angeklagt, weil er dem Schweizer gedroht hatte, ihm «alle Knochen zu brechen».

Im März 2021 ereignete sich jenes Telefongespräch, das die beiden ehemaligen Geschäftspartner im Handwerksbereich noch beschäftigen sollte. Ein Bodenleger aus dem Kanton Zürich forderte von einem Geschäftspartner, er solle endlich die ausstehenden 22'293 Franken bezahlen. Ansonsten würde er das Bauhandwerkerpfandrecht definitiv geltend machen. Zudem drohte er an, in die Höfe zu kommen und ihm und seinem Mitarbeiter «alle Knochen zu brechen».

Bekam es mit der Angst zu tun

Der Höfner Geschäftsmann fühlte sich bedroht, kriegte es mit der Angst zu tun und zeigte den Mazedonier an. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Höfe vom Juni beinhaltete ein Strafmass, das der Beschuldigte aber nicht akzeptieren wollte.

Er wurde der «versuchten Nötigung» angeklagt. Er sollte 40 Tagessätze à 30 Franken bezahlen, bedingt auf zwei Jahre. Dazu haben sich Verfahrenskosten von 1480 Franken aufgehäuft, welche zusammen mit einer Busse von 300 Franken sofort zu bezahlen wären.

Beschuldigter wich aus

So hatten die beiden Erzfeinde am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Höfe zu erscheinen, beide taten dies ohne Rechtsvertreter. Der Mazedonier sag-te, er habe mehrfach erfolglos um das Geld gebeten, welches seinem Sohn zustehe. Der andere sei ein Betrüger, teilte er aus.

Auf den eigentlichen Vorwurf – die versuchte Nötigung – ging er nicht ein. Es gelang dem Einzelrichter trotz mehrerer Anläufe nicht, die massgebende Aussage «alle Knochen zu brechen» mit dem Beschuldigten zu erörtern. Statt diese Aussage etwa zu bedauern, stellte er eher in Abrede, sowas gesagt zu haben, wich aus oder schweifte ab: Er wolle einfach das Geld.

Der Mazedonier drohte dem Partner: «Ich breche dir alle Knochen!» Bild: Unsplas

Und man erfuhr, dass er sein Geschäft inzwischen aufgegeben hat und dass sich nun ein zürcherisches Konkursamt mit der Geldforderung befassen muss. Zusammen mit seinem Sohn habe er eine neue Firma gegründet.

Geldforderung sei nicht rechtens

Der Privatkläger bestätigte geschäftliche Differenzen. Aber: «Die erhobenen Geldforderungen sind nicht rechtens», verteidigte er sich kurz und knapp, ohne weitere Begründung. Am eigentlichen Vorwurf, dass angedroht worden sei, ihm «alle Knochen zu brechen », wenn er der Forderung nach Begleichen der Geldforderung nicht nachkäme, hielt er fest.

Die Frage des Einzelrichters, ob er weiterhin auf die Bestrafung bestehe, lautete: «Ja, es darf nicht zur Regel werden, dass jemand so reagiert.» Denn er habe sich bedroht gefühlt, daher auch ein Hausverbot für den Bodenleger.

Verfahren endet mit Freispruch

Die abschliessende Möglichkeit, sich nochmals in eigener Sache zu äussern, wurde kurz genutzt. Der Höfner sagte, das Konkursamt werde die Geldforderung prüfen. Und der Mazedonier verlangte, dass sein Sohn, der damals beim Telefongespräch mit im Auto gesessen habe, noch für eine Aussage beigezogen werde. Dies wies der Richter jedoch zurück. Zu guter Letzt sprach das Bezirksgericht Höfe den beschuldigten Mazedonier frei. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des Staates.

Johanna Mächler, Redaktion March24 und Höfe24