Fast 300 Meter hoch ist die Barrage de Grande Dixence im Kanton Wallis, eine der höchsten Staumauern der Welt. Dagegen nimmt sich die Staumauer in der Schräh im Wägital mit ihren rund 66 Metern Höhe heute verhältnismässig bescheiden aus. Aber in den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts galt das Kraftwerk im Wägital als das grösste in Europa. Es war ein Prototyp in der Schweizer Energielandschaft, gab quasi den Startschuss zur gross angelegten Nutzbarmachung der Schweizer Wasserkraft.
100 Jahre Kraftwerk Wägital – das damals grösste in Europa


Unzählige Arbeitslose nach dem Ersten Weltkrief
Ziemlich genau vor 100 Jahren wurde mit dem Bau der Staumauer begonnen. Prioritär zu den Arbeitern wurden Arbeitslose des Bezirks March für das Projekt angestellt. Und bei der Vergebung der Arbeiten und Lieferungen wurde den märchlerischen Unternehmen der Vorzug gegeben.
Nach dem Ersten Weltkrieg herrschten schwierige Zeiten. Knapp 4400 Menschen waren allein im Kanton Schwyz arbeitslos. Und so versprachen sich viele vom Grossprojekt Arbeit. «Als Arbeitslose wünschen 25 Mann der hiesigen Gemeinde Arbeit beimElektrizitätswerke Wägithal», war am 13. Januar 1922 unter der Dorfnotiz Innerthal nachzulesen. Aber es gab auch kritische Untertöne. «Für den Stausee sind bis jetzt zwei Liegenschaften in hiesiger Gemeinde angekauft worden. Wie man hört, geht der Handel zähe. Denken die Herren des Werks etwa, es könne das Wasser angeschwellt werden, die Einwohner von Innerthal gehen dann von selbst? Hoffentlich nicht! Sonst würde es noch eine Abwehr geben», hiess es in derselben Rubrik.

Enteignungen – allenfalls ohne Entschädigung
32 Liegenschaften lagen ganz oder teilweise im Staugebiet. 280 der rund 370 Einwohnerinnen und Einwohner waren vom künftigen Stausee betroffen. Da ging es nicht nur darum, vom vertrauten Heim Abschied zu nehmen und sich an einem neuen Ort eine Existenz aufzubauen. Es ging auch um Enteignung. «Der Gemeinderat Vorderthal macht bekannt, dass die AG Kraftwerk Wägithal die Zwangsabtretung des Grundstücks ‹Aubrigweid› des Herrn Josef Marty in der Kilchblatt begehrt und dass der daherige Plan Nr. 2549 N auf der Gemeindekanzlei Vorderthal während 30 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, zu jedermanns Einsicht aufliegt», hiess es in einer Mitteilung des Gemeinderates Vorderthal am 3. Januar 1922.
Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Einsprachefrist konnten Entschädigungsforderungen geltend gemacht werden, wobei «der ehemalige Inhaber dieser Rechte in Beziehung auf das Mass der Entschädigung dem Entscheid der Schätzungskommission sich ohne weiteres zu unterziehen hat». Nach Ablauf dieser Frist erloschen alle Ansprüche.