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27.01.2022

Das gilt neu beim Sammeln von Grüngut in der March

Das Grüngut wird in Egg bei Einsiedeln verarbeitet.
Das Grüngut wird in Egg bei Einsiedeln verarbeitet. Bild: zvg
Schon immer war Plastik im Grüngut verboten. Seit Anfang Jahr sind in der March Grüngutsäcke (auch solche mit Gitternetzaufdruck) ebenfalls nicht mehr erlaubt. Dies weil sie schlecht kompostierbar seien.

Um die fast ganzjährige Grüngutabfuhr ist mancher Märchler froh. Einerseits für Gartenschnitte, Rasen, Laub, Strauch- und Baumschnitt, andererseits für Rüstabfälle aus der Küche von Gemüse und Obst, Eierschalen sowie Tee- und Kaffeesatz samt Papier.
Für letztgenannte Abfälle standen bis anhin als hygienische Variante zur Sammlung kompostierbare Säcklein mit Gitterdruck zur Verfügung. «Es hat sich nun aber gezeigt, dass sich diese Säcklein nicht so gut kompostieren lassen wie angenommen», sagt Stefan Bruhin, Geschäftsführer Zweckverband Abfallentsorgung March (ZAM).

Säcklein verrotten zu langsam

Das meiste des Märchler Grünguts kommt nach Egg bei Einsiedeln und wird dort vom Maschinenring durch Shreddern, Sieben und Wenden zu Qualitätskompost verarbeitet. Dies geschieht in Form einer Feldrandkompostierung. «Die Säcklein verrotten zu wenig schnell und es fliegen dort überall Fetzen davon umher», sagt Bruhin. Aufgrund von Anfragen der Verarbeiter habe sich der ZAM entschieden,
die Säcklein zu verbieten.Die Alternative sei nun, die Grünabfälle ohne Säcklein in einem Behälter zu sammeln und diesen danach in den Grüngut-Container zu leeren.

Was weiterhin nicht in die Grüngutabfuhr gehört, sind: Alle nicht kompostierbaren Abfälle, Fleisch, Fisch, Käse (dies würde Mäuse anziehen), gekochte Speiseresten, Katzenstreu und Hundekot, Asche, Sand, alle Arten von Plastiksäcken, kompostierbares Geschirr, Altholz, Kehricht allgemeiner Art und Neophyten.

Urs Attinger, Redaktion March 24 und Höfe 24