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22.01.2022
18.01.2022 17:09 Uhr

Hinter «technischer Ursache» kann Fahrlässigkeit stecken

Grossbrände werden von den Ermittlungsbehörden nicht immer prioritär behandelt. (Im Bild der Brand in Trachslau)
Grossbrände werden von den Ermittlungsbehörden nicht immer prioritär behandelt. (Im Bild der Brand in Trachslau) Bild: Lukas Schumacher
Brandursachenermittlungen ziehen sich oft über Monate hin. Unter anderem, weil ein Brand vielleicht bei einem technischen Gerät entstanden ist. Da könnte aber auch Fahrlässigkeit im Gebrauch im Spiel sein.

Viele Monate sind seit dem Brand eines Wohnhausesin Bäch vergangen. Noch immer ist die Brandursache unklar. Deshalb stellt sich die Frage, weshalb die Ermittlungen so lange andauern. Polizeisprecher David Mynall erklärt, dass Ermittlungen zu Brandursachen, gerade wenn das Brandobjekt stark zerstört wurde, sehr aufwendig seien. «Nicht selten stehen auch Laboruntersuchungen von externen Fachstellen oder Brandentstehungsversuche (Rekonstruktionen) sowie diverse Abklärungen an. Schliesslich wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft entschieden, wann kommuniziert wird.»

Was ist der Unterschied zwischen einem technischen Defekt und einer technischen Ursache?

«Eigentlich gibt es keinen», sagt der Polizeisprecher und ergänzt: «Aber es kann Fahrlässigkeit vorliegen, wenn zum Beispiel ein falsches technisches Gerät eingesetzt wurde.» Dies können zum Beispiel nicht aufladbare Batterien im Ladegerät oder überlastete Mehrfachsteckdosen sein. Wie oft bei technischen Ursachen Fahrlässigkeit im Spiel ist, kann Mynall nicht sagen. Dies werde in der Kriminalstatistik nicht speziell erfasst.

Im Jahresschnitt etwa sieben Fälle von Brandstiftung In der Regel werde eine Brandursache, wenn sie bekannt ist, auch kommuniziert. «Es kann aber aus ermittlungstaktischen Gründen vorkommen, dass eine Kommunikation noch nicht erfolgt.» Dadurch erhoffe man sich, dass laufende Ermittlungen nicht gefährdet werden.

Brandstiftung wird prioritär behandelt

Im Kanton Schwyz kam es in den Jahren 2020 und 2019 zu acht Fällen von Brandstiftung. Im Jahr 2018 waren es gar 13 Fälle und 2017 und 2016 «nur» je fünf. Seit 2011 werden jährlich durchschnittlich sieben Fälle von Brandstiftung gezählt.

Grossbrände werden von den Ermittlungsbehörden nicht immer prioritär behandelt. Wenn anderswo ein Verdacht auf Brandstiftung besteht, so wird in jenem Fall bevorzugt ermittelt. Oftmals müsse aber auch auf externe Gutachten gewartet werden, so dass nicht rund um die Uhr am selben Fall gearbeitet werden kann. In solchen Fällen würde eben auch mal ein Brand beiseite gelegt und bei einem anderen Fall weiter ermittelt.

Silvia Gisler, Redaktion March24 & Höfe24