Aufgrund der spezifischen Geschäftsmodelle konnten Startup-Firmen bisher nur sehr eingeschränkt auf die Covid-19-Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Nun hat der Bund ein Bürgschaftsprogramm gestartet. Der Regierungsrat hat beschlossen, daran teilzunehmen und junge, innovative Schwyzer Unternehmen zu unterstützen.
Davon profitieren sollen jene innovativen Startups, die gute Prognosen haben, nach der Krise wieder Fuss zu fassen. Konkret geht es darum, dass der Bund 65% und der Kanton die restlichen 35% eines Überbrückungskredits an diese Firmen verbürgt. Basierend auf der vom Bund gesprochenen Lösung hat der Regierungsrat beschlossen, insgesamt Kredite im Umfang von maximal 2,5 Mio. Franken abzusichern. Zusammen mit den Bürgschaften des Bundes von 5,0 Mio. Franken können somit Kredite von rund 7,5 Mio. Franken verbürgt werden.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle jungen Firmen mit einem skalierbaren Geschäftsmodell auf der Basis von innovativer Technologie. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nach dem 1. Januar 2010 gegründet wurde, den Sitz im Kanton Schwyz hat, grundsätzlich wirtschaftlich stabil ist, jetzt aber aufgrund der COVID-19-Pandemie erhebliche Einbussen verzeichnet. Anders als beim normalen Verfahren für KMU-Bürgschaften können die Startup-Unternehmen über diese Webseite bis spätestens am 31. August einen Bürgschaftsantrag stellen.